DGAP-News: SHW AG / Schlagwort(e): Personalie PRESSEMITTEILUNG SHW AG: Finanzvorstand Sascha Rosengart verlässt das Unternehmen Aalen, 10. Februar 2016. Der Finanzvorstand der SHW AG, Herr Sascha Rosengart, wird per Ende Februar aus dem Unternehmen ausscheiden. Der Aufsichtsrat entspricht damit dem Wunsch von Herrn Rosengart, das Unternehmen aus persönlichen Gründen vorzeitig verlassen zu dürfen. Dieser Schritt erfolgt im besten Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Bis ein neuer Finanzvorstand gefunden ist, wird das Vorstandsmitglied Andreas Rydzewski seine Funktionen kommissarisch übernehmen. "Herr Rosengart hat einen wesentlichen Beitrag zur Strukturierung des Unternehmenswachstums und der Internationalisierung der SHW und damit zur Transformation zu einem global aufgestellten Zulieferer von CO2-relevanten Pumpen und Motorkomponenten geleistet", betont Georg Wolf, Vorsitzender des Aufsichtsrats. "Ich danke Herrn Rosengart für seine hervorragende Arbeit in den letzten Jahren und wir wünschen ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute". Kontakt Michael Schickling Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der SHW AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Hinweis Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika mangels Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die SHW AG plant nicht die hierin beschriebenen Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Mitteilung zu registrieren. 2016-02-10 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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